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Grant Event
Turahan & Ungefug GbR
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13599 Berlin Mobil1: 0151 / 50 855 199
Mobil 2: 0176 / 62 032 274
Fax: 030 / 38 107 222 Email: info@grant-event.de Geschäftsführer: Elnora Turahan und Alexander Ungefug Inhaltlich Verantwortliche: Elnora Turahan und Alexander Ungefug St.Nr.: 19/565/00194

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Urheberrecht

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Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

AGB’s

Vertragliche Bestimmungen

Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers sich über die räumlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, wie der Einsatz von Konfettigeräten, sonstigen bestellten Requisiten, Nebelmaschinen, sowie einer geregelten Stromzufuhr zu informieren und dem Auftragnehmer alle Informationen zeitgerecht mitzuteilen. Mögliche Forderungen seitens der Betreiber der Veranstaltungsräumlichkeiten aufgrund von fehlenden Informationen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber zu tragen.

Zahlungsbestimmungen

Alle Preisangaben sind grundsätzlich als Bruttopreise zu verstehen (außer ausdrücklich „exkl.“ MwSt. vermerkt). Der rechtskräftige Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Anzahlung entsteht mit der Erteilung der Zusage des Auftraggebers in mündlicher oder schriftlicher Form. Die Anzahlung ist terminbezogen. Bei Vorziehung, Verschiebung oder Ausfall des Veranstaltungstermins seitens des Auftraggebers wird die Anzahlung einbehalten. Für jeden neuvereinbarten Termin ist eine neue terminbezogene Anzahlung fällig. Ein Paket Upgrade und Zubuchung weiterer Dienstleistungen ist je nach Verfügbarkeit und zeitlichen Kapazitäten des Auftragnehmers möglich. Aufgaben, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderaufgaben oder Zusatzaufträge, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt und bedürfen einer Anfrage. Bucht der Auftraggeber weitere Partner Dienstleistungen aus dem Grant Kollektiv (Grant Tortendesign, Grant Fotografie, Grant Dekoration, Grant Trauung) wird keine zusätzliche Anzahlung verlangt. Im Stornierungsfall seitens des Auftraggebers werden 300 Euro pro Sparte / Dienstleistung erhoben. Zusätzlich dazu werden bereits nachweislich erbrachte Arbeit, sowie die bereits vollzogene Beschaffung von Materialien in Rechnung gestellt. Wenn die Stornierung bis zu vier Monate vor dem verbindlich gebuchtem Hochzeitsdatum erfolgt, stellen wir zusätzlich 15% der besprochenen Gesamtsumme in Rechnung. Das gesamte Honorar für die die vereinbarten Dienstleistungen von Grant Hochzeit, abzüglich der geleisteten Anzahlung, kann überwiesen werden (Zahlung muss mindestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin auf dem Geschäftskonto der Turahan & Ungefug Grant Hochzeit GbR eingehen) oder in Bar (runter gerundet auf den nächsten 50 Euro Betrag) am Tage der Veranstaltung übergeben werden. Bei der Wahl Überweisungsmethode wird der Auftraggeber gebeten rechtzeitig den Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen und einen zugeteilten Verwendungszweck, sowie eine Rechnung einzuholen. Es wird um eine Überweisungsbestätigung gebeten.

Alle unabhängigen Dienstleister des Grant Kollektivs werden eigene Rechnungen ausstellen ggf. andere Zahlungsmodalitäten vorweisen.

Art und Umfang der Leistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach dem Auftrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer stellt die besprochenen Musiker und Dienstleister. Die Planung der Arbeitsausführung wird durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer überwacht und mitgestaltet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen vermittelter Dienstleister.

Kollektiv des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Die Absprachen mit dem Auftraggeber bezüglich des Kollektivs sind nach der Prüfung der Kapazitäten und anderer logistischer und künstlerischer Faktoren zu berücksichtigen. Änderungen sind aus wichtigem Grund vorbehalten. Sollte ein Teammitglied wegen Krankheit oder anderem wichtigen Grund am Tag der Veranstaltung verhindert sein, so wird der Auftragnehmer sich bemühen Ersatz anzubieten oder das gebuchte Paket herunterstufen. Sollte der Auftraggeber eine Herunterstufung nicht wünschen, erhält er das Recht innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Bekanntgabe kostenfrei zu stornieren.

Verpflegung und Unterkunft

Die Übernahme der Kosten bzw. die Organisation der Verpflegung während der gesamten Beschäftigungsdauer des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter (für gewöhnlich während der gesamten Veranstaltungsdauer) obliegt der Pflicht des Auftraggebers. Diese beinhaltet eine angemessene Anzahl und Qualität an Mahlzeiten (für gewöhnlich Beteiligung am Hochzeitsbuffet oder am Hochzeitsmenü), sowie einen uneingeschränkten Verzehr von nichtalkoholischen Getränken. Ab einer Entfernung der Hochzeitslocation von mehr als 200 Kilometern (gerundet) zum Geschäftssitz des Auftragnehmers ist dieser berechtigt eine Übernachtung auf Kosten des Auftraggebers einzufordern (im Anschluss an die Veranstaltung). Bei einer Entfernung von mehr als 400 Kilometern (gerundet) stehen dem Auftraggeber zwei bezahlte Übernachtungen zu. In herausfordernden logistischen Fällen und bei besonders frühen Einsätzen behalten wir uns vor eine oder eine zweite Übernachtung auch bei geringeren Entfernungen in Anspruch zu nehmen. Das Hotel oder eine Ferienunterkunft sollte sich in der Nähe der Hochzeitslocation befinden und möglichst eine Entfernung von 5 Kilometern nicht übersteigen. Die Buchung soll Frühstück beinhalten und eine Belegung von zwei Personen pro Zimmer nicht überschreiten (außer anders abgesprochen). Sollte eine Buchung seitens des Auftraggebers nicht möglich oder nicht gewünscht sein, so kann der Auftragnehmer die Übernachtung gegen einen pauschalen Kostenbetrag selbst organisieren.

Publikation und Werbung

Grant Hochzeit, sowie alle Unternehmen des Grant Kollektives behalten sich vor in einigen Fällen einzelne Fotos und Videos von der Veranstaltung und / oder der bestellten Dienstleistungen zu Werbezwecken zu nutzen (Webseiten, Facebook, Printmedien u.ä.). Sollte eine Einschränkung oder ein Verzicht auf das Nutzungsrecht seitens des Auftraggebers gewünscht sein, so bitten wir um einen schriftlichen Einwand an info@grant-hochzeit.de spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin.

Gerichtsstandwahl

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben, gilt als Gerichtsstand die Stadt Berlin.